Fragen und Antworten zu unserer Hörgeräteversicherung
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Hörgeräte-Versicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass ein Schaden an einer versicherten Hörversorgung finanziell ersetzt wird.
Was ist versichert?
Die Hörgeräte-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für Ihre Hörversorgung einschließlich Zubehör. Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden, wie beispielsweise durch
Wie hoch ist die Versicherungssumme und was ist der Versicherungswert?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ist der Bruttoverkaufspreis Ihrer kompletten Hörversorgung gemäß Rechnung (Bruttoverkaufspreis ist der Komplettpreis ohne Berücksichtigung von Zuschüssen einer Krankenversicherung und ohne sonstige Nachlässe).
Versicherungswert ist der Zeitwert der versicherten Sache. Dieser ergibt sich aus dem Neuwert und einem Abzug durch Alter, Gebrauch und Abnutzung. Der Abzug beträgt im ersten Versicherungsjahr 5 %, im zweiten Versicherungsjahr 10 %, im dritten Versicherungsjahr 15 % und im vierten Versicherungsjahr 20 %.
Was ist nicht versichert?
Wir können nicht alle denkbaren Gefahren versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Nicht versichert sind deshalb zum Beispiel Schäden durch:
Was wird ersetzt?
Bei Verlust oder Zerstörung Ihrer Hörversorgung ersetzen wir die Kosten für eine neue Hörversorgung in gleicher Art und Qualität bis zur Höhe des Versicherungswertes.
Bei Beschädigungen ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Von jedem Schaden beträgt Ihre Selbstbeteiligung 35 % vom Schadenbetrag.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Schadenfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt an die Schiegg Assekuranz zu melden.
Im Schadensfall bitten wir Sie zu Ihrem Hörakustiker zu gehen und uns den Schadensfall unter www.hoergeraet-versichern.de unter „Schadensfall“ zu melden.
Zur Bearbeitung benötigen wir dann noch folgende Unterlagen:
Kopie der neuen Kaufrechnung/Reparaturrechnung
Übernahmebestätigung der Krankenkasse
(falls die Krankenkasse keine Kosten übernimmt benötigen wir trotzdem eine Bestätigung)
Bei Diebstahl der Hörgeräte: Diebstahlanzeige der Polizei
Was wir nicht benötigen: eine Verlustanzeige
Was zahlt die Versicherung im Schadensfall?
Basis für die Erstattung:
Kaufpreis des neuen Hörgerätes/Reparaturrechnung
Erstattung Schiegg:
35 % vom neuen Verkaufspreis (falls der Kunde sich nun eine höherwertiges Hörgerät aussucht werden die 65 % von dem alten Hörgerät erstattet)
Leistungen Ihrer Krankenkasse werden abgezogen. – Ebenso wird der Zeitwert berücksichtigt. Der Abzug beträgt im ersten Versicherungsjahr 5 %, im zweiten Versicherungsjahr 10 %, im dritten Versicherungsjahr 15 % und im vierten Versicherungsjahr 20 %.
Sofern eine fachgerechte Reparatur nicht möglich sein sollte oder dies kostengünstiger ist, ersetzt der Versicherer die Kosten für entsprechenden Ersatz in gleicher Art und Qualität bis maximal zur Höhe des Ersterwerbs.
Sollte ein zu ersetzendes Produkt nicht mehr lieferbar sein, wird gleichwertiger Ersatz erst nach Rücksprache mit dem Versicherer geleistet.
Rechenbeispiel Schadensfall
Versicherungssumme und auch der Verkaufspreis für 2 Hörgeräte: 3000 €
Verlustfall ist im 1. Jahr eingetreten, 1 Hörgerät wurde verloren, Schadenhöhe somit bei 1500 €
- Krankenkasse übernimmt 600 €
Erstattung Schiegg
Kaufpreis neues Hörgerät 1500 €
Erstattung Krankenkasse 600 €
Zeitwert im 1. Jahr 5 %
95 % von 1500 € (5 % Zeitwert) = 1425 €
abzgl. Leistungen der Krankenkasse 600 €
= 825 €
Ihr Selbstbehalt 35 % vom Kaufpreis 288,75 €
Leistung Schiegg 536,25 €
Rechenbeispiel Reparaturschaden
Versicherungssumme und auch der Verkaufspreis für 2 Hörgeräte: 3000 €
Reparaturfall tritt im 1. Jahr ein (Hörgerät fällt runter und zerbricht), Schadenhöhe liegt bei 400 €
- Krankenkasse übernimmt 600 €
Erstattung Schiegg
Reparaturpreis Hörgerät 400 €
Erstattung Krankenkasse 0 €
Zeitwert im 1. Jahr 5 % 20 €
95 % von 400 € (5 % Zeitwert) = 380 €
abzgl. Leistungen der Krankenkasse 0 €
= 380 €
Ihr Selbstbehalt in Höhe von 35 % vom Reparaturpreis 133 €
Erstattung Schiegg 247,00 €
Wie viele Schadensfälle dürfen gemeldet werden?
Über die Versicherungssumme hinaus kann der Versicherer während der Versicherungsdauer je versicherter Sache auch bei Meldung mehrerer Teilschäden nicht in Anspruch genommen werden.
Versichert sind immer ein Totalschaden oder zwei Teilschäden (Teilschäden = Reparatur).
Sofern gegenüber Dritten, z.B. Schadenverursacher oder andere Versicherungen, Ersatzleistungen für denselben Schaden geltend gemacht werden können, ermäßigt sich der Anspruch aus der vorliegenden Versicherungsbestätigung um die Ersatzleistung Dritter.
Falls die komplette Hörversorgung versichert gilt und z. B. die linke Seite verloren geht, läuft der Versicherungsschutz für das rechte Gerät automatisch weiter. Für die linke Seite kann nach einem Verlust wieder eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Darüber hinaus gibt es spezielle Konstellationen, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, z. B. alle Schäden durch
nicht fachgerechte Eingriffe in die versicherte Sache durch nicht autorisierte Personen,
vorsätzliche Handlungen oder mutwillige Beschädigungen durch den Versicherungsnehmer oder seiner Familienangehörigen.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein, jeder Kunde kann versichert werden, ohne Alterseinschränkung oder Bonitätsprüfung. – Egal ob gesetzlich oder privat versichert.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
Bitte machen Sie bei der Beantragung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
Teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Hörversorgung geändert hat, z. B. durch Austausch oder Wechsel.
Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich über die Schiegg Assekuranz an. Telefon 08266-862220 oder per Mail an [email protected].
Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Der Beitrag ist als Einmalbeitrag für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Den Einmalbeitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Die Höhe des Beitrages finden Sie im Versicherungsschein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Einmalbeitrag bzw. den ersten Jahresbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet bei Eintritt eines Totalschadens oder nach dem zweiten ersatzpflichtigen Schaden, spätestens aber automatisch nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsvertrag endet automatisch zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich.
Kann die Versicherungsdauer verlängert werden?
Nein, die Versicherungsdauer kann nicht verlängert werden. – Nach einem Totalschadensfall kann die Versicherung allerdings wieder neu abgeschlossen werden.
Wie lang nach Kauf kann die Versicherung abgeschlossen werden?
Mit Ihrem eingetragenen Versicherungsbeginn – spätestens 6 Monate nach Datum vom Kauf. Frei von benannten Schäden!
Über wen bin ich versichert?
Träger der Versicherung ist die Mannheimer Versicherung AG. Ansprechpartner für Sie ist immer und ausschließlich die Bezirksdirektion Schiegg AssekuranzService GmbH.
Bin ich nur in Deutschland versichert?
Nein, der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Wir bieten Ihnen eine Hörgeräte-Versicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass ein Schaden an einer versicherten Hörversorgung finanziell ersetzt wird.
Was ist versichert?
Die Hörgeräte-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für Ihre Hörversorgung einschließlich Zubehör. Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden, wie beispielsweise durch
Abhandenkommen
Bruch, Beschädigung
Zerstörung
Unsachgemäße Handhabung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl
Raub und räuberische Erpressung
Wie hoch ist die Versicherungssumme und was ist der Versicherungswert?
Was ist nicht versichert?
Wir können nicht alle denkbaren Gefahren versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Nicht versichert sind deshalb zum Beispiel Schäden durch:
- 1. Material-, Konstruktions- oder Herstellungsmängel,
- 2. Abnutzung oder Verschleiß.
Was wird ersetzt?
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Schadenfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt an die Schiegg Assekuranz zu melden.
Im Schadensfall bitten wir Sie zu Ihrem Hörakustiker zu gehen und uns den Schadensfall unter www.hoergeraet-versichern.de unter „Schadensfall“ zu melden.
Zur Bearbeitung benötigen wir dann noch folgende Unterlagen:
Was wir nicht benötigen: eine Verlustanzeige
Was zahlt die Versicherung im Schadensfall?
Basis für die Erstattung:
Kaufpreis des neuen Hörgerätes/Reparaturrechnung
Erstattung Schiegg:
35 % vom neuen Verkaufspreis (falls der Kunde sich nun eine höherwertiges Hörgerät aussucht werden die 65 % von dem alten Hörgerät erstattet)
Leistungen Ihrer Krankenkasse werden abgezogen. – Ebenso wird der Zeitwert berücksichtigt. Der Abzug beträgt im ersten Versicherungsjahr 5 %, im zweiten Versicherungsjahr 10 %, im dritten Versicherungsjahr 15 % und im vierten Versicherungsjahr 20 %.
Sofern eine fachgerechte Reparatur nicht möglich sein sollte oder dies kostengünstiger ist, ersetzt der Versicherer die Kosten für entsprechenden Ersatz in gleicher Art und Qualität bis maximal zur Höhe des Ersterwerbs.
Sollte ein zu ersetzendes Produkt nicht mehr lieferbar sein, wird gleichwertiger Ersatz erst nach Rücksprache mit dem Versicherer geleistet.
Rechenbeispiel Schadensfall
Versicherungssumme und auch der Verkaufspreis für 2 Hörgeräte: 3000 €
Verlustfall ist im 1. Jahr eingetreten, 1 Hörgerät wurde verloren, Schadenhöhe somit bei 1500 €
- Krankenkasse übernimmt 600 €
Erstattung Schiegg
Kaufpreis neues Hörgerät 1500 €
Erstattung Krankenkasse 600 €
Zeitwert im 1. Jahr 5 %
95 % von 1500 € (5 % Zeitwert) = 1425 €
abzgl. Leistungen der Krankenkasse 600 €
= 825 €
Ihr Selbstbehalt 35 % vom Kaufpreis 288,75 €
Leistung Schiegg 536,25 €
Rechenbeispiel Reparaturschaden
Versicherungssumme und auch der Verkaufspreis für 2 Hörgeräte: 3000 €
Reparaturfall tritt im 1. Jahr ein (Hörgerät fällt runter und zerbricht), Schadenhöhe liegt bei 400 €
- Krankenkasse übernimmt 600 €
Erstattung Schiegg
Reparaturpreis Hörgerät 400 €
Erstattung Krankenkasse 0 €
Zeitwert im 1. Jahr 5 % 20 €
95 % von 400 € (5 % Zeitwert) = 380 €
abzgl. Leistungen der Krankenkasse 0 €
= 380 €
Ihr Selbstbehalt in Höhe von 35 % vom Reparaturpreis 133 €
Erstattung Schiegg 247,00 €
Wie viele Schadensfälle dürfen gemeldet werden?
Über die Versicherungssumme hinaus kann der Versicherer während der Versicherungsdauer je versicherter Sache auch bei Meldung mehrerer Teilschäden nicht in Anspruch genommen werden.
Versichert sind immer ein Totalschaden oder zwei Teilschäden (Teilschäden = Reparatur).
Sofern gegenüber Dritten, z.B. Schadenverursacher oder andere Versicherungen, Ersatzleistungen für denselben Schaden geltend gemacht werden können, ermäßigt sich der Anspruch aus der vorliegenden Versicherungsbestätigung um die Ersatzleistung Dritter.
Falls die komplette Hörversorgung versichert gilt und z. B. die linke Seite verloren geht, läuft der Versicherungsschutz für das rechte Gerät automatisch weiter. Für die linke Seite kann nach einem Verlust wieder eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Darüber hinaus gibt es spezielle Konstellationen, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, z. B. alle Schäden durch
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein, jeder Kunde kann versichert werden, ohne Alterseinschränkung oder Bonitätsprüfung. – Egal ob gesetzlich oder privat versichert.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
Wann und wie zahle ich?
Der Beitrag ist als Einmalbeitrag für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Den Einmalbeitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Die Höhe des Beitrages finden Sie im Versicherungsschein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Einmalbeitrag bzw. den ersten Jahresbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet bei Eintritt eines Totalschadens oder nach dem zweiten ersatzpflichtigen Schaden, spätestens aber automatisch nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsvertrag endet automatisch zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich.
Kann die Versicherungsdauer verlängert werden?
Nein, die Versicherungsdauer kann nicht verlängert werden. – Nach einem Totalschadensfall kann die Versicherung allerdings wieder neu abgeschlossen werden.
Wie lang nach Kauf kann die Versicherung abgeschlossen werden?
Mit Ihrem eingetragenen Versicherungsbeginn – spätestens 6 Monate nach Datum vom Kauf. Frei von benannten Schäden!
Über wen bin ich versichert?
Träger der Versicherung ist die Mannheimer Versicherung AG. Ansprechpartner für Sie ist immer und ausschließlich die Bezirksdirektion Schiegg AssekuranzService GmbH.
Bin ich nur in Deutschland versichert?
Nein, der Versicherungsschutz gilt weltweit.