Jetzt Ihr Hörgerät einfach und sicher online versichern

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Diese richtet sich nach Ihrem Bruttokaufpreis der kompletten Hörversorgung ohne Abzüge Ihrer Krankenkasse oder Rabatten

Anwendungshinweis: Schieben Sie den Regler beliebig nach links und rechts – So können Sie ganz einfach den Versicherungsbeitrag berechnen lassen.

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Der Versicherungsbeitrag für Ihr(e) Hörgerät(e) beträgt:

Einmalbeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer

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Hier finden Sie weitere Infos zur Hörgeräteversicherung

Am Leben teilhaben, sich austauschen, Alltag und Freizeit genießen – mit Ihren neuen Hörsystemen müssen Sie darauf nicht mehr verzichten!

Hörsysteme sind Qualitätsprodukte, die mit modernster digitaler Technik auf kleinstem Raum ausgestattet sind und entsprechend ihren Preis haben.

Es sind wichtige finanzielle Investitionen in Ihre Lebensqualität, die man nicht ständig zur Verfügung hat. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine zusätzliche Absicherung, da Zuschüsse der Krankenkassen oftmals begrenzt sind. Beim täglichen Gebrauch zu Hause oder auf Reisen – auch bei aller Vorsicht – kann es immer wieder passieren, dass Ihre Hörsysteme einmal beschädigt werden oder abhandenkommen.

Vermindern Sie Ihre Zuzahlung
Mit der Hörgeräteversicherung können Sie Ihre Hörgeräte – samt Zubehör – zu einem günstigen Einmalbeitrag für drei oder vier Jahre versichern.

Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung dann nur 35 % des Gesamtkaufpreises bzw. der Reparaturkosten abzüglich Leistungen Ihrer Krankenkasse und des Zeitwertes (nähere Informationen siehe untenstehend).

Versicherte Gefahren:

Abhandenkommen
Bruch, Beschädigung
Zerstörung
Unsachgemäße Handhabung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl
Raub und räuberische Erpressung

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Hörgeräte-Versicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass ein Schaden an einer versicherten Hörversorgung finanziell ersetzt wird.

Was ist versichert?
Die Hörgeräte-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für Ihre Hörversorgung einschließlich Zubehör. Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden, beispielsweise durch Bruch, Zerstörung, unsachgemäße Handhabung, Abhandenkommen oder Diebstahl.

Was wird ersetzt?

  • Bei Verlust oder Zerstörung Ihrer Hörversorgung ersetzen wir die Kosten für eine neue Hörversorgung in gleicher Art und Qualität bis zur Höhe des Versicherungswertes.
  • Bei Beschädigungen ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Von jedem Schaden beträgt Ihre Selbstbeteiligung 35 % vom Schadenbetrag.

    Wie hoch ist die Versicherungssumme und was ist der Versicherungswert?

  • Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ist der Bruttoverkaufspreis Ihrer kompletten Hörversorgung gemäß Rechnung (Bruttoverkaufspreis ist der Komplettpreis ohne Berücksichtigung von Zuschüssen einer Krankenversicherung und ohne sonstige Nachlässe).
  • Versicherungswert ist der Zeitwert der versicherten Sache. Dieser ergibt sich aus dem Neuwert und einem Abzug durch Alter, Gebrauch und Abnutzung. Der Abzug beträgt im ersten Versicherungsjahr 5 %, im zweiten Versicherungsjahr 10 %, im dritten Versicherungsjahr 15 % und im vierten Versicherungsjahr 20 %.

    Was ist nicht versichert?
    Wir können nicht alle denkbaren Gefahren versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Nicht versichert sind deshalb zum Beispiel Schäden durch:

    1. Material-, Konstruktions- oder Herstellungsmängel,
    2. Abnutzung oder Verschleiß.

    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
    Darüber hinaus gibt es spezielle Konstellationen, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, z. B. alle Schäden durch

  • nicht fachgerechte Eingriffe in die versicherte Sache durch nicht autorisierte Personen,
  • vorsätzliche Handlungen oder mutwillige Beschädigungen durch den Versicherungsnehmer oder seiner Familienangehörigen.

    Welche Verpflichtungen habe ich?
    Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:

  • Bitte machen Sie bei der Beantragung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
  • Teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Hörversorgung geändert hat, z. B. durch Austausch oder Wechsel.
  • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich über die Schiegg Assekuranz an. Telefon 08266-862220 oder per Mail an [email protected].
  • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

    Wann und wie zahle ich?
    Der Beitrag ist als Einmalbeitrag für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Den Einmalbeitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Die Höhe des Beitrages finden Sie im Versicherungsschein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

    Wann beginnt und wann endet die Deckung?
    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Einmalbeitrag bzw. den ersten Jahresbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet bei Eintritt eines Totalschadens oder nach dem zweiten ersatzpflichtigen Schaden, spätestens aber automatisch nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.

    Wie kann ich den Vertrag kündigen?
    Der Versicherungsvertrag endet automatisch zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich.

    Mehr Informationen erhalten Sie in unseren "Häufigen Fragen".

  • Wir über Uns über

    Wir sind da, wenn Sie uns brauchen – von Profis für Profis Die Schiegg AssekuranzService GmbH mit Sitz in Kirchheim ist eine Bezirksdirektion der Mannheimer Versicherung AG und hat sich seit 1994 auf die Versicherung von Brillen-, Contactlinsen- und Hörgeräten spezialisiert.

    Mit umfassendem Service für Kunden, einem großen Erfahrungswissen und hoher fachlicher Kompetenz aller Mitarbeiter, präsentiert sich die Schiegg AssekuranzService GmbH als zukunftsorientiertes Unternehmen in Kirchheim.

    Die Schiegg Assekuranz bietet neben der Brillen-, Contactlinsen- und Hörgeräteversicherung auch spezielle Geschäftsversicherungen für Augenoptiker und Hörakustiker an.

    Über 20 Jahre Berufserfahrung haben uns nicht nur fachlich geschult, sondern auch menschlich geprägt. Traditionelle Werte sind uns entsprechend wichtig und werden auch gelebt. Unsere Ziele sind langfristige, auf gegenseitigem Vertrauen basierende Partnerschaften.

    Im Privatkundenbereich können wir Ihnen unter anderem Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, KFZ-Versicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und vieles mehr anbieten.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Bettina Frehner
    Schiegg AssekuranzService GmbH
    Bezirksdirektion der Mannheimer Versicherung AG
    Hauptstraße 22
    87757 Kirchheim

    Telefon: 08266 86222-0
    Telefax: 08266 86222-20
    E-Mail: [email protected]
    Homepage: www.schiegg-assekuranz.de

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